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Das neue P-Konto

Eine Kontosperrung ist gesetzlich nicht möglich…

Ein P-Konto vereint die Vorzüge eines Basispfändungsschutz über monatlich 985,15 EUR, unabhängig von der Art der Einkünfte und nicht verbrauchtes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen.

Das neue P-Konto ist eine spezielle Form des Girokontos. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet auf Wunsch bzw. Antrag des Kunden, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. (Gesetzliche Pflicht ab 01.07.2010).

Die Quellen zur ausführlichen Erläuterung und Gesetzestexte zum P-Konto sind unten zu finden.

Zitat sozialleistungen.info:

Hierzu ist festzustellen, dass die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto keinesfalls nur verschuldeten oder von einer Kontopfändung betroffenen Verbrauchern möglich ist. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist vielmehr jedem Verbraucher möglich und zu empfehlen, um im Falle einer möglicherweise zukünftig eintretenden Kontopfändung einen automatischen Basispfändungsschutz zu genießen.

Wie sieht es aktuell bei den Banken (Kreditinstituten) aus?

Auskunft meiner Hausbank:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Information zum Pfändungsschutzkonto geben können.
 

(Stand: 25. Mai 2010)

Ich hoffe daher, das eine reibungslose Umstellung zum 01.07.2010 für alle Betroffenen gegeben sein wird.

Jeder der andere oder weiterführende Informationen zum Thema hat, kann mir gerne einen Kommentar an diesen Artikel ranhängen.

Für alle die derzeit ohne Girokonto auskommen müssen, rufe ich noch das Stichwort "Jedermannkonto" zu.

Mit besten Grüßen

Quellenverweise zum Thema P-Konto:

Re­form der Kon­top­fän­dung – Bundesministerium der Justiz
p-konto-2010.de
Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse
 

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2 comments to Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

  • Kleindave

    Hallo
    Anfrage am 04.06.2010 bei meiner Hausbank.Da wissen wir überhaupt nichts.

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  • Seit dem 01.07. kann jetzt das P-Konto beantragt werden, allerdings ist ein persönlicher Besuch bei der Hausbank notwendig…

    wenn man sich nicht in Deutschland aufhält, sollte allerdings auch der Antrag per Fax akzeptiert werden, da nach meinen Informationen ein Fax bei Empfang, rechtlich anerkannt wird.

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